Das alte Naumburger Richtschwert und andere grusliche Dinge
Nach Beiträgen im Naumburger Tageblatt von 1928
23. Juni 2026
Es war am 17. Mai 1765, als vormittags die bewaffnete Bürgerschaft Naumburgs „die arme Sünderin“ Maria Elisabeth Sixt, gekleidet in ein weißes Büßerhemd, aus der Fronveste (Thainburg 7) abholte und mit ihr zum Holzmarkt marschierte.
Hier fand auf einem Platz, „von dem eine Absperrung das nachdrängende Volk zurückhielt“, das hochnotpeinliche Halsgericht gemäß der Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 statt. Wie kam es dazu? Die 42jährige Frau aus der Vorstadt war schon vor Jahren von ihrem Mann verlassen worden. Angeblich war er nach Preußen gegangen, um dort als Soldat zu dienen. Im Sommer 1760 wurde sie wegen Ehebruch bestraft, weil sie ein Kind gebar, als dessen Vater sie einen Gottfried Andreas aus Kleinjena angab. Der ihr dafür zuerkannte Staupenschlag (Prügelstrafe) wurde aber in eine mildere Strafe umgewandelt. Vier Jahre später wurde die Frau wieder schwanger, diesmal von einem Zimmergesellen. Aus Furcht vor einer weiteren, mit Sicherheit härteren Strafe, suchte sie eine „weise Frau“ auf. Der Schwangerschaftsabbruch im 5. Monat endete mit dem Tod des Kindes. Danach schwebte sie selbst längere Zeit in Lebensgefahr und es war wohl ein Wunder, dass sie überhaupt genas. Vom Krankenbett kam sie ins Gefängnis, von wo aus sie nach neunmonatiger Haft ihren letzten Gang antreten musste. Sie wurde zum Tod durch das Schwert verurteilt, anschließend durch die heutige Luisenstraße zum „Rabenstein“ geführt, wo die Hinrichtung vollzogen wurde. „Schinderknechte banden sie am Richtblock fest. Der Scharfrichter prüfte die Schärfe des Schwerts. Das Volk drängte sich an der Absperrung. Beifall wurde laut, als mit einem Streich der Kopf vom Rumpf getrennt wurde.“ Damit war der „Gerechtigkeit" — nach den damaligen Grundsätzen — Genüge getan, ohne Rücksicht darauf, dass die Frau noch zwei Kinder — einen elfjährigen Sohn, sowie eine 15jährige Tochter — zu versorgen hatte, die nun ins Waisenhaus kamen. Eine weitere 18jährige Tochter arbeitete zu der Zeit schon als Magd in Roßbach. Nicht unerwähnt bleiben soll ein letztes Detail dieser grausamen Bestrafung. Mit dem Schinderkarren fuhr man den Körper der Gerichteten zum Siechhospital, wo er „zur Belehrung der Kindweiber (Hebammen)“ seziert wurde, bevor er seine letzte Ruhestätte auf dem Armesünderfriedhof hinter dem Spital fand.
Wenden wir unseren Blick nun weg von der bedauernswerten Frau hin zu einem anderen Akteur dieses Geschehens, dem Scharfrichter. Früher hatte Naumburg wohl keinen eigenen Mann dieses „Gewerbes“. Bei Bedarf engagierte man den Scharfrichter von Jena. Erst ab 1524 sind die Namen der hier ansässigen Scharfrichter bekannt.
Nach Römischen Recht galten Scharfrichter von alters her, ebenso wie Mörder und Diebe, Meineidige und sonstige „Schädlinge der Menschheit“ bei allen Völkern als ehrlos oder „unehrlich“ und waren damit aus jeder ehrlichen Gesellschaft ausgeschlossen. Da der Scharfrichter nicht nur unehrlich, sondern auch mit schwerer Blutschuld beladen war, ließ sich kein ehrlicher Mann zu dem grausigen Berufe finden, denn wer sollte sich wohl zu solch entehrenden Handlungen, wie Foltern, Verstümmeln, Auspeitschen, Köpfen usw. hergeben? Fand man also keinen, so kam es vor, dass man einem Verbrecher das Leben schenkte und ihn mit dem Amt des Scharfrichters „begnadigte“, was nicht gerade zur Hebung des Standes beitrug.
Kein anderer Beruf war so gefürchtet und so verhasst wie der des Scharfrichters. Die Öffentlichkeit kehrte sich mit Abscheu von ihm ab, solide Bürger machten einen Umweg und mieden ihn als Abschaum der Menschheit. Jeder, der mit ihm in Berührung kam, wurde selbst unehrlich. Kein ehrliches Bürgermädchen durfte einen Scharfrichter oder dessen Sohn heiraten, tat sie es, so haftete ihr und allen ihren Nachkommen der Makel der Unehrlichkeit an. Infolgedessen lebten die Scharfrichter abseits menschlicher Wohnungen in umhegten Gehöften, draußen vor den Stadtmauern. Starb ein Scharfrichter, so wurde er wie ein Hund verscharrt, fiel er krank zu Boden, hob keiner ihn auf. Nicht einmal in der Kirche galten für ihn die Worte der christlichen Nächstenliebe, gesondert von seinen Mitchristen, saß er auf einem Armensünderplatz, und bat er ums Abendmahl, musste er sich als letzter an den Tisch des Herrn stellen. Ließ er sich auf der Straße sehen, dann flogen ihm Schimpfworte zu, wie „Meister Fix, Meister Abkürzer, Angstmann, Schinder“ und andere. So waren die Scharfrichter nur auf ihre eigene Sippe angewiesen, und ihr gemeinsamer furchtbarer Beruf schweißte sie fest zusammen. Sie holten sich ihre Frauen fast ausschließlich aus anderen Scharfrichtereien. Da die ganze Familie des Scharfrichters unehrlich war, da sein Gewerbe derartig verachtet war, dass nicht einmal seine Kinder und Kindeskinder in die bürgerliche Gemeinschaft aufgenommen wurden, blieb den Söhnen nichts anderes übrig, als in die verruchten Fußstapfen ihrer Väter einzutreten. Noch trostloser war das Schicksal der Töchter. Die Freuden der Jugend blieben ihnen unbekannt, Tanz und Spiel sahen sie nur durch vergitterte Fenster, das Wort „Liebe“ existierte für sie nicht, und kam nicht irgend ein Scharfrichter, sie zu freien, dann „verwelkten sie im Gehöft ihres Vaters gleich den Nonnen hinter den Klostermauern“. Der älteste Sohn erbte meist die Scharfrichterei, nachdem er zuvor Lehr- und Wanderjahre hinter sich hatte. Meist trat er dann als Halbmeister bei seinem Vater ein, bis dieser ihm als Meister die Scharfrichterei überließ. Das Meisterstück bestand in einer kunstgerechten Enthauptung.
Aber der verruchte Beruf hatte noch eine andere Seite, er war nämlich ein recht einträgliches Handwerk. Der Scharfrichter bekam durchschnittlich 10 Gulden für jede Hinrichtung, wobei die Art der Vollstreckung unberücksichtigt blieb, sei es mit Schwert oder Rad, mit Strang oder Feuer. Das Schwert war dem damaligem Brauche zufolge ehrender als Strang und Rad. Außer dem Bargeld erhielt er die Kleidungsstücke und Wertsachen des Delinquenten. Da mit dem Scharfrichteramt stets die „unehrliche“ Abdeckerei verbunden war, wozu das Fortschaffen alles gefallenen Viehes, Reinigung von Flur und Wald von Kadavern, Tötung von kranken und abgetriebenen Tieren usw. gehörte, hatten sie einen weiteren lohnenden Verdienst. Dazu kamen noch Einnahmen aus dem Verkauf von Arzneien und Amuletten für erkrankte Menschen und Tiere. So widersinnig es klingen mag, weil man den Umgang mit dem Scharfrichter streng mied, setzte man die letzte Hoffnung auf ihn, wenn ein Kind erkrankte oder ein wertvolles Stück Vieh verenden wollte. Bei ihm konnte man Talismane kaufen gegen Hieb, Stich und Schuss, hier gab es nie fehlende Kugeln, Stücke und Splitter, die über einem armen Sünder gebrochen waren und nun Zauberkraft hatten. Bei ihm holte man sich Blut von Enthaupteten, das, warm getrunken, als Mittel gegen Fallsucht galt und man konnte jene geheimnisvolle Wurzel von ihm erhalten, die aus den letzten Tränen Erhängter entsprießen und tief unter dem Galgen am Rabenstein wachsen soll, die Alraune. Oft waren die Scharfrichter kluge Leute, deren medizinisches Wissen sich vom Vater auf den Sohn vererbte. Selbst Fürsten scheuten sich nicht, ihre Heilkunst zu benutzen. Einzelne Scharfrichterfamilien genossen diesbezüglich weithin einen guten Ruf, so auch die Naumburger Scharfrichterfamilie Lindner.
Die Scharfrichter waren also einerseits verachtet und andererseits gesuchte Leute, lebten allerdings auch gefährlich. Denn nicht selten kam es vor, dass sich das zuschauende Volk beim Misslingen einer Hinrichtung — über die Ungeschicklichkeit des Scharfrichters empört — an diesem vergriff und ihn mit dem Tode bedrohte. Daher war es üblich, dass er sich vom hochnotpeinlichen Halsgericht vor jeder Hinrichtung für sich und die Seinigen freies Geleit erbat, falls die Vollstreckung des Urteils misslingen sollte. Der erste namentlich bekannte Naumburger Scharfrichter Paul Kittel hatte wohl den Posten erst dann angenommen, nachdem ihm der Amtmann zu Eckartsberga dazu zuvor Mut gemacht hatte. „Es würde ihm nichts geschehen, wenn ihm einmal eine Hinrichtung misslänge. Wenn er den Kopf des Verurteilten nicht gleich mit dem ersten Hiebe abzuhauen vermochte, solle er eben zwei- oder dreimal zuhauen.“ Der Naumburger Stadtrat war mit Rücksicht auf die leicht erregbare Volksseele damit nicht einverstanden, weshalb Kittel nicht lange in seinem Amte blieb.

Das Richtschwert, aufgenommen im Naumburger Stadtmuseum Hohe Lilie

Inschrift in der Blutrinne
Eines der wichtigsten Werkzeuge der Scharfrichter war das Richtschwert. Jenes, welches im eingangs beschriebenen Falle Verwendung fand, kann man heute noch im Naumburger Heimatmuseum ansehen. Wie eine Jahreszahl auf der Klinge verrät, wurde es 1680 von einem Waffenschmied mit den Anfangsbuchstaben A. S. angefertigt. Es diente im Jahr 1691 zum ersten Male dem Scharfrichter Johann Paul Brandt zur Ausübung seines traurigen Berufes. 85 Jahre später, also 1765, wurde bei der Hinrichtung von Maria Elisabeth Sixt durch den Scharfrichter Lindner das letzte Mal von diesem Schwert Gebrauch gemacht.
Das Schwert ist 111 Zentimeter lang. Davon misst der hölzerne Handgriff, zusammen mit dem eisernen mehreckigen Knauf 23 Zentimeter. Die Klinge ist 88 Zentimeter lang, oben 69, unten 55 Millimeter breit und zweischneidig. Auch das breite untere Ende hat eine Schneide. Die 23 Zentimeter breite Parierstange trägt kunstvolle Ziselierungen. Die Klinge des 2,5 Kilogramm wiegenden Schwertes ist aus feinstem Stahl geschmiedet und weist, trotzdem es einst gewiss viel gebraucht worden ist, nicht die geringste Scharte auf. Auf jeder Seite der Klinge ist in die Blutrinne eine Inschrift eingraviert: QUOD PER MEOS FIT PER ME FIERI VIDETUR (Was durch die Meinigen geschieht, seht ihr durch mich geschehen) und VERBUM CARO FACTUM EST (Das Wort ward Fleisch).
Die Naumburger Scharfrichterei und Abdeckerei befand sich über mehrere Jahrhunderte vor dem alten Salztor, an der Stelle der 1835 gebauten Salztorhäuschen. Da die Abdeckerei mit unangenehmen Gerüchen behaftet war, empfahl die Stadt „aus gesundheitspolitischen Gründen“, diese weiter von der Stadt wegzulegen. 1831 kam es diesbezüglich zwischen der Stadt und der Witwe des 1828 verstorbenen Scharfrichters und Schinders Johann Heinrich Lindner, an die das Abdeckergewerbe nach dem Tod ihres Mannes übergegangen war, zu einem Vergleich. Frau „Christiane Karoline verwitwete Scharfrichter Lindner geborene Wildroth“ erhielt unentgeltlich in der damals noch unbebauten Jenaer Straße ein Stück Bauland, gegen die Verpflichtung, dort nur ein Wohnhaus zu errichten. Die Abdeckerei wurde kurzzeitig in den Teufelsgraben, 1833 dann in die Nähe des Galgenberges verlegt. Das Ganze kostete die Stadt mehr als 2.000 Taler. 1833 wurde das neue Haus in der Jenaer Straße bezogen. Es bekam die gleiche Hausnummer wie die alte Meisterei am Salztor, die 1357 (heute Nummer 11). Mit dem Einzug in ihr neues Haus deklarierte die „Lindnerin“ dieses in aller Öffentlichkeit zur Scharfrichterei. 1842 ging sie noch einen Schritt weiter und beanspruchte das Scharfrichterprivileg. Dafür sprachen die Hypothekenakten des Hauses Nr. 1357, nach denen dessen Besitzer als Realrecht die Naumburger Cavillerei- (Abdecker-) und Scharfrichtergerechtigkeit ausübte. Auf dieser Basis bot ihr Sohn, Robert Lindner, 1848 der Stadt die Scharfrichtergerechtigkeit zum Kauf an. Die Stadt lehnte ab und verhandelte nur über die Ablösung der Abdeckerprivilegien. 20 Jahre später wurde dazu ein Vergleich geschlossen, Lindner erhielt eine Abfindung von 5.000 Talern. Er und seine Nachkommen waren fortan als Ökonomen (Landwirte) tätig. (Für weitere Details siehe „Ein Schock Groschen für den Henker“ von Hans-Dieter Speck.)
Bleibt abschließend noch zu klären, wie das alte Richtschwert in das Heimatmuseum kam. Im Naumburger Tageblatt wurde dazu 1928 folgendes berichtet: “Etwa im Jahre 1902 wurde der Leiter des Heimatmuseums nach dem Hause in der Jenaer Straße 11 gerufen. Dort hatte der damalige Besitzer dieses Hauses, der Ökonom Lindner, einen schmalen Schlüfter gereinigt, der sich zwischen Wohnhaus und einem Nebengebäude befand. Hier fand er unter einem Haufen alten Gerümpels verborgen ein stark verrostetes Schwert. Seine Vermutung, dass es sich hierbei um ein Scharfrichterschwert handeln könnte, wurde durch hinzugezogene Gutachter bestätigt. Dicker Rost hatte das Schwert vollständig überzogen. Gewohnheitsgemäß unterwarf der Museumsleiter die Klinge einer Untersuchung mit der Lupe und glaubte dabei unter dem Rost schwache Schriftzeichen zu erkennen. Nun brannte er darauf, es bald säubern zu lassen. Leider standen ihm dafür keine Mittel zur Verfügung. Als aber eines Tages ein paar wandernde Schlossergesellen bei ihm — als gleichzeitigem Vorsteher des Armenamtes — um Schuhwerk vorsprachen, fasste er die Gelegenheit beim Schopfe. Er sagte ihnen je ein paar Stiefel zu, machte aber zur Bedingung, dass sie zuvor das Richtschwert vom anhaftenden Roste befreien müssten. Die beiden verstanden ihr Fach. Sie nahmen sich der Sache mit Interesse an und wienerten darauflos mit dem Erfolge, dass nach stundenlangem Mühen der Rostüberzug wich und darunter allmählich das noch guterhaltene Schriftbild auf der Klinge, sowie die Ziselierungen auf der Parierstange zutage traten. Stolz zogen sie mit ihren ‚erputzten‘ Stiefeln nun ihre Straße weiter. Als der Ökonom Lindner später erfuhr, dass auf der Schwertklinge nach vollzogener Reinigung eingravierte Inschriften von ortsgeschichtlicher Bedeutung entdeckt worden seien, die das Schwert als das ehemalige Naumburger Scharfrichterschwert kennzeichneten, hätte er es nun gern wieder in sein Familienarchiv zurückgehabt. Aber der Museumsleiter ließ es nicht wieder aus seiner Obhut heraus. Er war glücklich darüber, seine junge Sammlung, die damals unter Oberbürgermeister Kraatz noch in den ersten Anfängen war, um solch ein geschichtlich wertvolles Stück bereichert zu haben.“
Doch dem Finder des Schwertes gelang es, zur Eigentumsfrage einen Vergleich mit der Stadt zu schließen. In einen Schriftstück, das einer seiner Nachkommen vorweisen kann, steht folgendes: „Bescheinigung, dass der Herr Stadtgutbesitzer Ernst Lindner dem städtischen Altertumsmuseum in Naumburg/Saale ein Richtschwert seiner Vorfahren leihweise übergeben hat und dass ihm das Recht zusteht, dieses Schwert jederzeit zurückzufordern — bescheinigt, Naumburg/Saale, den 13. Februar 1905. Der Magistrat, Beglaubigt: Lehmann.“